Technik-Info: Rauchwarnmelder in Neubauten und Umbauten in Wien ab 2015 Pflicht!

Laut Baupolizei Wien (MA37) gilt ab 2015 für WIEN – NICHT für NIEDERÖSTERREICH - die OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) Richtlinie 2. Diese besagt unter Pkt. 3.11, dass in Neubauten und Umbauten Rauchwarnmelder zu installieren sind.

Diese Rauchwarnmelder müssen unvernetzt sein.

Das bedeutet für Gehörlose:  Sie müssen sich mit dem Bauträger auseinandersetzen, dass dieser die - für die jeweilige Lichtanlage passenden - Rauchwarnmelder auch montieren lässt und bezahlt.

Das FSW (Fonds Soziales Wien) bezahlt die Rauchwarnmelder NICHT!!

10.12.2014 Manfred Schütz
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