Wienerinnen und Wiener, mit- und ohne Behinderung, ab 65+ , können einen Zuschuß für Wohnungsadaptierung bekommen. Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) vergibt die Stadt Wien Förderungen für den behindertengerechter Umbau.
Da es dafür viele Einzelbestimmungen gibt, bitte Beratungstermin mit der Technischen Assistenz ausmachen.
Die Förderung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989)
- und die dazu ergangene Sanierungsverordnung
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- MieterInnen
- EigentümerInnen
- InhaberInnen von Eigenheimen oder Kleingarten-Wohnhäusern
Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung:
- Der Hauptwohnsitz muss in der Wohnung oder in dem Haus sein, die oder das saniert werden soll
- Nutzfläche der Wohnung, des Eigenheimes oder Kleingarten-Wohnhauses: 22 bis maximal 150 Quadratmeter - bei einem Zweifamilienhaus muss mindestens eine Wohnung diese Nutzfläche haben
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
Maßnahmen, die behinderte Menschen für ihre Wohnbedürfnisse brauchen. Zum Beispiel:
- Behindertengerechter Umbau von Sanitärräumen
- Treppenlifte
- Türverbreiterungen
Brauchst du Hilfe, komm in die Technische Arbeitsassistenz zu unseren Beratungszeiten vorbei oder mach einen Beratungstermin aus.