Wie komme ich zu Gehörlosenhilfsmittel?
 

Auswahl der diversen Hilfsmittel:

In Österreich gibt es 3 Firmen, die Gehörlosenhilfsmittel vertreiben:

AvisoCom Kapfenberger & Partner
Humantechnik Austria Sicklinger & Partner KEG
Hörgeschädigtentechnik Helga Schüttengruber
Die Produktangebote der Firmen sind ähnlich aber nicht untereinander kompatibel (= Signale können nicht von einem Gerät der Firma X auf das Gerät der Firma Y übertragen werden). Daher ist es wichtig, sich für eine Marke zu entscheiden, denn bei dieser Marke werden Sie dann sehr lange bleiben.
Der technische Assistent ist ein produktneutraler Berater (= ich sage Ihnen sowohl die Vorteile als auch die Nachteile eines Produktes) und an keinerlei Firmen gebunden.
Für eine ausführliche Beratung nehmen Sie sich bitte Zeit und vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Sie können natürlich auch ohne Anmeldung an den offenen Beratungstagen: in Wien jeden Mittwoch von 14:00 bis 19:00 Uhr zu mir kommen, müssen jedoch auch mit längeren Wartezeiten rechnen.
 
Ansicht der Hilfsmittel:

Teilweise hat die technische Assistenz die Hilfsmittel - zum Ansehen der Funktionsweise - im Büro. Von allen Hilfsmitteln gibt es aber Kataloge bei der technischen Assistenz.
Sie können aber auch auf den Web-Seiten der Firmen nachschauen:

www.avisocom.at
www.humantechnik.com
www.schuettengruber.at
 
Voraussetzungen zum kostenlosen oder kostenreduzierten Erhalt der Hilfsmittel:
 
Zu mindestens 50% Behindert sein (steht am Feststellungsbescheid oder am Behindertenpaß).
Österreichischer Staatsbürger oder EU-Staatsbürger oder Schweizer Staatsbürger
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bitte kontaktieren Sie mich persönlich.
In Wien beträgt der Richtsatz (Obergrenze) für den kostenfreien Erhalt von Hilfsmittel € 1.708,00. Das Familieneinkommen darf diesen Satz nicht überschreiten - sonst gibt es Selbstbehalte.
In Niederösterreich beträgt der Richtsatz (Obergrenze) für den kostenfreien Erhalt von Hilfsmittel € 2.960,40. Das Familieneinkommen darf diesen Satz nicht überschreiten - sonst gibt es Selbstbehalte.
Stellungnahme der technischen Assistenz für Gehörlose in Wien und NÖ. Diese gebe ich Ihrem Antrag bei.
 
Hilfsmittel für den privaten Bereich:
 
Wenn Sie in Wien leben und für Ihre privaten Zwecke (Wohnung, Haus) Gehörlosen-Hilfsmittel (Türklingelsender, Blitzlampen, Wecker, etc.) benötigen: Muß ein Antrag beim Fonds Soziales Wien gestellt werden. Sie können diesen bei mir ausfüllen lassen oder Antrag downloaden (.rtf / 500kB) und ausgefüllt an meine Adresse per Post Schicken.

Für diesen Antrag benötige ich folgende Dokumente in Kopie von Ihnen:

Gehaltsbestätigung aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
Meldezettel aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
Original-Rechnung (bei bereits gekauften Waren)
Behindertenpass
Staatsbürgerschaftsnachweis
Geburtsurkunde
Geburtsurkunden der Kinder
ärztliches Gutachten (Feststellungsbescheid vom Bundessozialamt)
Mietkostenbeleg
Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil sowie Vergleich über die Obsorge des Kindes (der Kinder) samt pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung oder Beschluss über die Zuteilung der Obsorge
WIEN zusätzlich für Minderjährige:
Heiratsurkunde der Eltern
eventuell Einkommen des Kindes (wie z. B. Alimente, Waisenpension, Pflegegeld, sonstige Einkommen, Familienbeihilfenbescheid)
Bestätigungen über die Einkünfte der Eltern
WIEN zusätzlich für Ausländer:
(ausgenommen Staatsbürger eines EU-Staates, Konventionsflüchtlinge, Gleichgestellte ...)
Nachweise über gültige Aufenthaltstitel aller im Haushalt lebender Personen
falls bei der Einreise eine Verpflichtungserklärung für den Unterhalt der/s Antragsteller/s/in abgegeben wurde, ist dies zu melden!
 
Bitte unbedingt diese Dokumente mitbringen oder mir zuschicken, sonst kann ich den Antrag nicht weiterleiten.
 
Wann bekomme ich die Hilfsmittel:
 
In Wien müssen Sie mit einer Wartezeit bis zu 4 Monaten rechnen, da Ihr Antrag von verschiedenen Stellen geprüft werden muss.
 
download Antrag für Wien (.rtf / 500kB)
download Antrag für Niederösterreich (.pdf / 66kB)
 
 


© 2008 WITAF - ist Autor von www.witaf.at
Für Informationen und Anfragen stehen wir Ihnen gerne unter office@witaf.at zur Verfügung.