Habe ich Anspruch auf einen Zuschuss auf die Wiener Linien Jahreskarte?

Seit 1. Mai 2012 kostet die Jahreskarte der Wiener Linien 365 Euro, das ist ein Euro pro Tag. Habe ich einen 50% finanziellen Zuschuss zur Wiener Linien Jahreskarte vom Fonds Soziales Wien (FSW)? 

Wer hat Anspruch?

  • Gehörlose Personen (Gehörlosigkeit muss im Behindertenpass stehen)
  • Mindestens 15 Jahre alt
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gültiger Aufenthaltstitel
  • Hauptwohnsitz Wien
  • Einkommen unter der 2,5 fachen Höhe des Mindeststandards nach WMG-VO

Einkommensgrenzen für 2012

  • 1 Person unter 1933,15 € netto
  • 2 Personen unter 2899,75 € netto

Wer hat KEINEN Anspruch?

  • Schwerhörige Personen (wenn Schwerhörigkeit im Behindertenpass steht)
  • wenn Anspruch auf Mobilpass (bei Bezug von Mindestsicherung)
  • Jugendliche mit Jugendticket
  • Pensionisten

Antrag wo, wie, wann?

  • Einmal im Jahr nach Kauf der Jahreskarte Wiener Linien (Einmalzahlung oder monatliche Abbuchung)
  • Antrag auf der Homepage des Fonds Soziales Wien (FSW) (behinderung.fsw.at) oder in der WITAF Sozialarbeit holen

Unterlagen für den Erstantrag

Meldezettel, Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde (auch Partner und Kinder), Heiratsurkunde, Einkommensbestätigung (auch Partner), Behindertenpass, Jahreskarte der Wiener Linien

Unterlagen für den Folgeantrag

Einkommensbestätigung (auch Partner), Jahreskarte der Wiener Linien

Bei Bewilligung des Antrages wird die Hälfte der Kosten der Jahreskarte vom Fonds Soziales Wien (FSW) gezahlt. Für nähere Informationen, bitte bei der Sozialarbeit im WITAF nachfragen.