ÖBB Vorteilscard nicht mehr notwendig

Ab 1. Jänner 2014 benötigen ÖBB Reisende mit einem österreichischen Behindertenpass bzw. Schwerkriegsbeschädigtenausweis keine VORTEILSCARD mehr, um ÖBB-Standard-Einzelfahrkarten mit 50 % Ermäßigung zu erwerben.

Einzige Voraussetzung:

Österreichischen Behindertenpass* oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit folgende Eintrag :

  • Grad der Behinderung von mindestens 70%
    oder
  • Zusatzeintrag "kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen".

Ein österreichischer Behindertenpass oder ein österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis muss im Zug mitgenommen werden.

Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse ist kostenlos.
Assistenzhunde/Signalhunde können kostenlos mitgenommen werden.

*) Der österreichische Behindertenpass wird erst ab 50 % Behinderungsgrad ausgestellt. Wenn der Grad der Behinderung unter 70 % liegt, wird für eine ÖBB-Fahrpreisermäßigung folgender Eintrag im Behindertenpass benötigt: "kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen". Dieser Eintrag kann beim Bundessozialamt beantragt werden.

Kunden, die noch eine gültige VORTEILSCARD Spezial/Blind/Schwerkriegsbeschädigtenausweis, können diese weiterhin bis zum Gültigkeitsende verwenden.