TA Informiert - GIS Richtsätze 2014 welche Gehörlose betreffen

Seit 1. Jänner 2014 gibt es für die Fernseh- und Rundfunkgebührbefreiung und für den Fernsprechentgeltzuschuß (Fax) und den ÖKO-Stromzuschuß neue Richtsätze. Diese haben wir wieder für Sie wieder zusammengestellt und bei Unsicherheiten steht Fr. Elsensohn und Hr. Harry Spitzer zur Verfügung.

Aktueller Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens ab 01.01.2014

1 Person: 960,66 Euro 
2 Personen: 1.440,35 Euro

3 Personen: 1.588,57 Euro

4 Personen: 1.736,79 Euro

5 Personen: 1.885,01 Euro

für jede weitere Person + 148,22 Euro
 
Wenn es Unsicherheiten gibt, bitte bei Fr. Elsensohn oder beim Hr. Harry Spitzer nachfragen! Wir können Ihnen ausrechnen, ob Sie die Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen können.
 
Wir benötigen dafür folgende Dokumente von Ihnen:Behindertenpaß mit Vermerk „Gehörlos“,
 
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt befindlichen Personen
  • Meldezettel aller im Haushalt befindlichen Personen
  • Mietbeleg
  • Jahres-Stromabrechnung
Gerechnet wird das Haushaltseinkommen, abzüglich Miete, abzüglich Behinderung (bei Gehörlosen € 36,--).
 
Sollten Sie nicht in die Befreiung fallen, bezahlen Sie an Fernseh- und Rundfunkgebühren pro Monat:
Fernsehempfangseinrichtungen inkl. Radio (gültig ab 1.6.2012)
 
Wien: € 24,88,--/Monat  
Niederösterreich: € 24,08,--/Monat     
 
Der Fernsprechentgeltzuschuß beträgt netto € 10,--/Monat
Die ÖKO-Strompauschale beträgt im Jahr € 11,--

 

10.03.2014 Manfred Schütz