Vorratsdatenspeicherung

Ab 1. April 2012 müssen in Österreich Anbieter von Telekomdiensten die Kommunikationsdaten ihrer Kunden für mindestens ein halbes Jahr speichern.

Betrifft

  • SMS
  • MMS
  • E-Mail
  • Internet surfen
  • Telefonieren am Handy oder im Festnetz


Verzeichnet wird

  • Wer mit wem telefoniert, SMS, MMS, e-mailt und sich ins Internet wählt
  • wann = Datum und Zeit
  • wie lange
  • wo = von welchem Ort.

 
Nicht gespeichert wird

  • Inhalte von Gesprächen und Nachrichten
  • Welche Seiten der User im Internet besucht hat – jedoch wird die IP-Adresse erfasst.

 
Wieso haben wir das Gesetz? Weil es seit 2006 eine Terrorbekämpfungs-Richtlinie von der EU gibt!

03.04.2012 Manfred Schütz