Förderung für Gehörlose auf Wiener Jahreskarte oder Klimaticket

Wer eine Wiener Linien Jahreskarte ODER Klimaticket besitzt, kann sich einen finanziellen Zuschuss vom Fonds Soziales Wien (FSW) holen.

Mit dem Klimaticket kannst du in ganz Österreich mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

Es wurde eingeführt, um zum Klimaschutz in Österreich beizutragen.
Wer bereits eine geförderte Jahreskarte der Wiener Linien hat, kann auf das Klimaticket umsteigen – die Wiener Linien Jahreskarte muss dafür gekündigt werden.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es das ermäßigte „Klimaticket Spezial“.
Voraussetzung dafür ist ein österreichischer Behindertenpass mit mindestens 70% Erwerbminderung ODER den folgenden Vermerk enthält: „Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“.

Die KundInnen können sich zwischen einer Förderung für die Wiener Linien Jahreskarte ODER das Klimaticket entscheiden.

Die Sozialberatung hilft dir dabei wenn du dich nicht auskennst.

Wer hat Anspruch?

  • Gehörlose Personen (Gehörlosigkeit muss im Behindertenpass stehen)
  • Mindestens 15 Jahre alt
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gültiger Aufenthaltstitel
  • Hauptwohnsitz Wien
  • Einkommen unter der 2,5 fachen Höhe des Mindeststandards nach WMG-VO
     

Einkommensgrenzen für 2022

  • 1 Person unter 2.444,85 € netto
  • 2 Personen unter 3.667,30 € netto
  • Bei Alleinverdiener:innen oder in Familien mit Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze, pro Kind: 660,10 € netto
     
Rechenbeispiel:
Eine Familie mit zwei Kinder:
3.667,30 € netto
   660,10 € netto
   660,10 € netto
=
4.987, 50 € netto
 
 
Wer hat KEINEN Anspruch?
  • Schwerhörige Personen (wenn Schwerhörigkeit im Behindertenpass steht)
  • bei Anspruch auf Mobilpass (bei Bezug von Mindestsicherung)
  • Jugendliche mit Jugendticket
  • Pensionisten


Antrag wo, wie, wann?

  • Einmal im Jahr nach Kauf der Jahreskarte Wiener Linien (Einmalzahlung oder monatliche Abbuchung) ODER Klimaticket
  • Antrag auf der Homepage des Fonds Soziales Wien (FSW) (https://www.fsw.at/p/behinderung) oder in der WITAF Sozialarbeit holen


Unterlagen für den Erstantrag
Meldezettel, Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde (auch Partner und Kinder), Heiratsurkunde, Einkommensbestätigung (auch Partner), Behindertenpass, Jahreskarte der Wiener Linien, Klimaticket

Unterlagen für den Folgeantrag
Einkommensbestätigung (auch Partner), Jahreskarte der Wiener Linien oder Klimaticket

Für nähere Informationen, bitte bei der Sozialarbeit im WITAF nachfragen.