GIS Richtsätze 2012

1 Person: 912,60 Euro 
2 Personen: 1.368,28 Euro 
für jede weitere Person + 140,81 Euro

Einkommensgrenze gilt auch für BezieherInnen von Pflegegeld und Unfallrenten. Unfallrenten und das Pflegegeld sind nicht anzurechnen.
 
(ohne Gewähr)
 
 

 

01.02.2012 Manfred Schütz