Parkuhr in Wiener Geschäftsstraßen zusätzlich zum Parkpickerl notwendig!

Strafen Falle für Parkpickerlbesitzer! Bisher wurden Dauerparker in Geschäfts­straßen toleriert, jetzt greift die Polizei durch!

Pickerlbesitzer ohne Parkuhr müssen zahlen. Parken ist nur für 90 Minuten erlaubt. Dies gilt auch für Pickerlbesitzer. Wenn nicht anders angegeben, gilt die Regelung von Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 18 Uhr und Samstag (werktags) von 8 bis 12 Uhr.