TA Informiert - GIS Richtsätze 2015 welche Gehörlose betreffen

Seit 1. Jänner 2015 gibt es für die Fernseh- und Rundfunkgebührbefreiung und für den Fernsprechentgeltzuschuß (Fax) und den ÖKO-Stromzuschuß neue Richtsätze. Diese haben wir wieder für Sie wieder zusammengestellt und bei Unsicherheiten steht Fr. Elsensohn und Hr. Harry Spitzer zur Verfügung.

Aktueller Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens ab 01.01.2015

1 Person: 976,99 Euro
2 Personen: 1.464,84 Euro

für jede weitere Person + 150,74 Euro
 
Wenn es Unsicherheiten gibt, bitte beim Hr. Harry Spitzer nachfragen! Wir können Ihnen ausrechnen, ob Sie die Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen können.
 
Wir benötigen dafür folgende Dokumente von Ihnen:Behindertenpaß mit Vermerk „Gehörlos“,
 
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt befindlichen Personen
  • Meldezettel aller im Haushalt befindlichen Personen
  • Mietbeleg
  • Jahres-Stromabrechnung
Gerechnet wird das Haushaltseinkommen, abzüglich Miete, abzüglich Behinderung (bei Gehörlosen € 36,--).
 
Sollten Sie nicht in die Befreiung fallen, bezahlen Sie an Fernseh- und Rundfunkgebühren pro Monat:
Fernsehempfangseinrichtungen inkl. Radio (gültig ab 1.6.2012)
 
Wien: € 24,88,--/Monat  
Niederösterreich: € 24,88,--/Monat     
 
Der Fernsprechentgeltzuschuß beträgt netto € 10,--/Monat
Die ÖKO-Strompauschale beträgt im Jahr € 11,--
 
10.02.2015 Manfred Schütz
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